Konditionen ab 01.02.2014

Erwachsene (>18 Jahre):
männlich/weiblich

Aufnahmegebühr*

27,00

Jahresbeitrag

70,00

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00

bei Neuaufnahme:

108,00

danach jährlich:

81,00

Ehepartner

Jahresbeitrag

40,00

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00

Jahresbeitrag:

51,00

Jugendlicher (<18 Jahre):
männlich/weiblich

Jahresbeitrag***

27,00 €

Passive Mitgliedschaft

Jahresbeitrag

27,00

Eintritt Erwachsene nach dem 01.07.d.J.

Aufnahmegebühr*

27,00

Jahresbeitrag

37,00

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00

bei Neuaufnahme:

75,00

danach jährlich:

81,00

Beim ersten Mal ist beim Erscheinen auf der Geschäftsstelle, nach erfolgter Anmeldung, der Betrag der Aufnahmegebühr, der Jahresbeitrag und die Arbeitsdienstgebühr bar zu entrichten.

Man erhält dann:

  • Satzung und Gewässerordnung des SFV Ottersberg
  • Erlaubnisschein zum Fischfang mit Fangliste
  • Termine und Hinweise des SFV Ottersberg
  • Deutscher Sportfischer-Paß (Paßbild erforderlich)
  • Beitragsmarke für das laufende Jahr
  • Streckenkarte des SFV Ottersberg
  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Wirtschaftswege

Wir benötigen für die Neuaufnahme:

  • Ausgefüllten Aufnahme Antrag
  • Die Einzugsermächtigung
  • Nachweis über die Sportfischer Prüfung
  • Und ein Passbild

Nutzen Sie die Einzugsermächtigung, Formulare erhalten Sie auf der Jahreshauptversammlung sowie in der Geschäftsstelle oder laden Sie sich das Formular von unserem Download-Center herunter.

Zahlung per Überweisung:

Bankverbidnung:

Volksbank eG Sottrum

IBAN DE62 2916 5681 0012 3323 00
BIC GENODEF1SUM

Beschluß der Jahreshauptversammlung am 16.01.1993:

1.

Bei Zahlung des Betrages nach dem 31. März wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 16,00 erhoben.

2.

Bei Eingang des Betrages nach dem 30. Juni wird darüber hinaus eine Mahngebühr von 6,00 erhoben.

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